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Der Charterzeitraum beginnt Samstags um 16:00 Uhr und endet
Samstags 8:30 Uhr. Bei der Anmeldung ist 30% der Gebühr sofort
zu entrichten. Der Rest spätestens 4 Wochen vor Charterbeginn.
Die Yacht ist Kaskoversichert gegen Verlust oder Beschädigung
(z.B. Strandung, Zusammenstoß mit festen oder schwimmenden
Gegenständen), Brand, Blitzschlag, Explosionen, höhere Gewalt,
Einbruch, Mastbruch und reißen von Stehendem oder Laufendem
Gut. Wenn nicht anders vereinbart beträgt die Selbstbeteiligung
und Kaution 500,- €. Die Kaution ist per Kto. Überweisung
zu entrichten oder spätestens bei der Schiffsübergabe in Bar
zu hinterlegen.
Verursacht der Charterer einen Schaden, wird die Kaution
einbehalten bis der Schaden behoben ist. Ist der Schaden
geringer als 500.-€ wird der Rest der Summe nach der durchgeführte
Reparatur zurückgezahlt.
Der Charterer bzw. Schiffsführer muss den amtlichen Sportbootführerschein-See
bzw. einen anderen amtlichen Führerschein besitzen, der seine
Qualifikationen zum Führen der Yacht für das vorgesehene Fahrtgebiet
ausweist. Er muss glaubhaft versichern, dass er über die nautischen
und seemännischen Kenntnisse verfügt, die zum Führen der gecharterten
Yacht gehören.
Die Identität des Charterers muss durch Vorlage von Pass
oder Personalausweis gesichert und festgehalten sein.
Der Versicherungsnehmer hat das Verhalten der Charterbesatzung
nicht zu vertreten. Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
der Charterbesatzung sind mitversichert. Die Versicherer haben
in solchen Fällen ein Regress-Recht gegen die Charterer.
Der Charterer ist - außer in Notfällen - nicht berechtigt
ohne ausdrückliche Genehmigung des Vercharterers Reparaturen
an dem Schiff zu veranlassen. Reparaturen an Verschleißteilen
oder Ersatzteile unter 50,- € können vom Charterer
ohne telefonische Rücksprache veranlaßt werden. Der Betrag
wird gegen Vorlage der Rechnung erstattet.
Wird das Schiff vom Vercharterer nicht rechtzeitig zur Verfügung
gestellt, so kann der Charterer frühestens 48 Stunden danach
bei voller Erstattung aller geleisteten Zahlungen aus diesem
Vertrag zurücktreten. Bei einer Charterdauer von zwei Wochen
erhöht sich diese Frist auf 72 Stunden. Der Vercharterer ist
berechtigt, ein anderes, wertmäßig ähnliches Schiff zur Verfügung
zu stellen. Weitergehende Ersatzansprüche (z.B. Reisekosten,
Übernachtungskosten, Reiseversicherungskosten, etc.)sind ausgeschlossen.
Tritt der Charterer nicht vom Vertrag zurück, so behält er
Anspruch auf Erstattung der anteiligen Chartergebühr für die
Zeit um die das Schiff später zur Verfügung stand. Eine Verlängerung
der Charterzeit, ist nur mit Zustimmung des Vercharterers
möglich.
Verlängert der Charterer die Charterzeit ohne Zustimmung,
so ist der Vercharterer berechtigt, den normalen Tagessatz
in doppelter Höhe für jeden angebrochenen Tag zu fordern.
Falls der Charterer das Schiff an einem anderen Ort als dem
vereinbarten verläßt, werden ihm die Kosten für die Rückführung
des Schiffes zu Wasser oder zu Land berechnet, soweit diese
Kosten nicht im Rahmen eines Versicherungsfalles von der Versicherung
getragen werden. Unberührt hiervon bleibt der Anspruch des
Vercharterers auf Schadenersatz.
Die Rückgabe gilt erst dann als erfolgt, wenn das Schiff
wieder im Rückgabehafen ist.
Es ist die Pflicht des Charterers, auch schlechtes Wetter
in seine Törnplanung mit einzubeziehen. Übergabe- und Rückgabehafen
ist, wenn nicht anders vereinbart wurde, Aabenraa/DK. Sollte
aus besonderem Grund eine Übergabe in einem anderen Hafen
notwendig sein, so sind dem Charterer alle Mehrkosten für
die Anfahrt, usw. zu erstatten.
Der Charterer verpflichtet sich, an einer ausführlichen Übergabe
mit Einweisung unter gleichzeitiger Kontrolle aller Ausrüstungsgegenstände
anhand einer zu Unterzeichnenden Checkliste mindestens eine
Stunde vor Beginn der Charterperiode teilzunehmen. Durch die
Unterzeichnung der Checkliste bestätigt der Charterer verbindlich
die Ordnungsgemäße Übergabe der Yacht. Der Charterer verpflichtet
sich unterwegs alle notwendigen Wartungs- und Pflegearbeiten
vorzunehmen.
Der Charterer hat die gecharterte Yacht mit gefülltem Wasser-
und Dieseltank, einer vollen Reserveflasche Gas (für 20,-€
bei Vercharterer zu bekommen) und vorgereinigt, so rechtzeitig
(mind. 1 Std. vor Beendigung der Charterperiode) an den Liegeplatz
zu bringen, daß innerhalb der Charterperiode eine ausführliche
Kontrolle der Yacht stattfinden kann. Hierüber wird ebenfalls
eine Checkliste erstellt, die nach Unterzeichnung verbindlich
ist. Darüber hinaus wird die Yacht von einem Taucher abgetaucht
und auf evtl. Schäden untersucht.
Der Vercharterer ist berechtigt für die Endreinigung des
Schiffes 55,-€ zu berechnen. Ist
der Treibstofftank nicht gefüllt, werden die Dieselkosten
+ 25% berechnet.
Kann der Charterer die Reise nicht antreten, so muß er dieses
spätestens 8 Wochen vor Reiseantritt dem Vercharterer mitteilen.
Gelingt dann eine Ersatzcharter, erhält der Charterer seine
Anzahlung abzüglich der entstandenen Kosten zurück. Andernfalls
hat der Vercharterer Anspruch auf die gesamte Chartergebühr.
Es wird empfohlen, eine Reisekostenausfallversicherung abzuschließen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag,
auch über seine Rechtswirksamkeit im Ganzen oder bezüglich
einzelner Bestimmungen ist Minden (PLZ 32427). Sind
einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig oder rechtsunwirksam
wird die Gültigkeit dieses Vertrages nicht berührt.
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